Mitglied werden
Ein Verein lebt durch seine Mitglieder. Wir freuen uns stets über Natur- und Bergfreunde, die unser Vereinsleben bereichern und mitgestalten möchten.
Zahlreiche Argumente sprechen für eine Mitgliedschaft:
- In der großen Gemeinschaft des Deutschen Alpenvereins können Sie aktiv etwas für den Erhalt unserer Umwelt tun; denn schätzen und schützen kann man nur, was man kennt.
- Sie können das Ausbildungs- und Tourenprogramm der Sektion nutzen und allgemein von der Unterstützung erfahrener Sektionsmitglieder profitieren.
- Sie können Ausrüstungsgegenstände und Literatur/Karten der Sektion entleihen; per Fernleihe steht Ihnen auch die Bibliothek des Deutschen Alpenvereins in München kostenlos zur Verfügung.
- Sie genießen auf über 2000 Hütten in den gesamten Alpen bevorzugte Behandlung und verbilligte Unterkunft.
- Sie haben einen umfangreichen Versicherungsschutz, dessen Prämie im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten ist.
- Sie erhalten sechsmal jährlich die Zeitschrift Panorama des Deutschen Alpenvereins und unsere Mitgliedzeitschrift Krefelder Bergfreund.
Und was kostet mich das?
Mit den Mitgliedsbeiträgen werden die Aktivitäten der Sektion und des Hauptvereins in München finanziert und natürlich die Leistungen, die oben aufgeführt sind. Viele ehrenamtlich Tätige sorgen für eine moderate Beitragshöhe.
Mitglieder-Kategorien und Jahresbeiträge
| Kategorie |
Beitrag € |
Aufnahme € |
|---|---|---|
| A-Mitglieder (Vollzahler) | 54 | 26 |
|
B-Mitglieder - Lebensgefährte/in von A-Mitgliedern, - Studierende/Junioren 19 bis 25 Jahre, - Senioren ab 70 Jahre bei 25-jähriger Mitgliedschaft (auf Antrag) |
32 | 26 |
| C-Mitglieder (Zweitmitgliedschaft) | 30 | 26 |
| Kinder und Jugendliche als Einzelmitglied (bis 18 Jahre) | 16 | 13 |
|
Familienmitgliedschaft 1 x A- und 1 x B-Mitgliedsbeitrag und Versicherungsbeitrag; eigene Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei |
88 | 26 |
Stand: 1.1.2008. Die Beiträge werden jeweils Mitte Dezember für das neue Vereinsjahr abgebucht; danach wird die neue Jahresmarke zugesendet. Kündigungen müssen daher 3 Monate vorher (d. h. bis zum 30. September) erfolgen.
Wenn Sie jetzt Mitglied werden möchten, können Sie hier den Aufnahmeantrag drucken, ausfüllen und an die Geschäftsstelle schicken! (Bei Minderjährigen muss der Aufnahmeantrag von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Eine Einzugsermächtigung ist ebenfalls erforderlich.)
Hier gibt es das Aufnahme-Formular. Die Satzung der Sektion erhalten Sie hier (PDF-Format).
Hinweis zum Familienbeitrag: Der Hauptverein in München gibt vor, dass ein Familienbeitrag aus mindestens einem A- und einem B-Beitrag bestehen muss. Auf der Hauptversammlung 2001 in Duisburg wurde beschlossen, dass auf Antrag als Kind im Sinne des Familienbeitrages auch ein Kind gilt, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. Familien, bei denen beide Elternteile und deren Kinder derselben Sektion angehören, bezahlen einen Familienbeitrag. Dabei gelten sowohl Verheiratete wie auch Nichtverheiratete mit Kindern als Familie. Als Nachweis gilt die gemeinsame Wohnung. Der Einzug des Familienbeitrages muss von einem Konto erfolgen.